Förderungen für Elektromobilität
Mit steuerlichen Verbesserungen willl die Bundesregierung künftig die Elektromobilität stärken: Unternehmen können von einer Sonderabschreibung für emissionsfreie Fahrzeuge profitieren. Zusätzlich wird der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert.
Seit dem 03. Juni 2024 können darüber hinaus wieder Anträge für eine Förderung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur gestellt werden.
1. Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur fort und unterstützt damit Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Das Bundesministerium hat 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Anträge können über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.
Details zur Förderung:
- Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen.
- Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
- Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
- Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000€, bei Großunternehmen 7.000€. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000€ und Großunternehmen 15.000€.
2. KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Mit dem Kredit 293 werden klimafreundliche Aktivitäten, wie Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen, gefördert:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
3. Ersparnis bei der KFZ-Steuer
Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigentlichen KFZ-Steuer an.
4. Förderung von E-Dienstwagen
Für E-Dienstwagen sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller über einen Zeitraum von sechs Jahren abschreiben können, beginnend mit einem Steuersatz von 40 %.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihren E-Dienstwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil bislang schon vergünstigt für Autos, die nach dem Bruttolistenpreis höchstens 70.000 € kosten. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 € angehoben.
5. Regionale Förderungen
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Ein Beispiel hierfür ist das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württemberg gibt es Unterstützung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderfähig. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern. Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt.
HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems SHK GmbH & Co. KG